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Drohnen in Botswana: Wichtige Vorschriften und Bestimmungen für Drohnenpiloten auf Safari

Botswana hat klare Vorschriften für den Betrieb von Drohnen (Remotely Piloted Aircraft – RPA) festgelegt, um die Sicherheit und Ordnung im Luftraum zu gewährleisten. Drohnen können über jeden beliebigen Einreisepunkt in das Land eingeführt werden, auch über einen Flughafen. Sowohl für private als auch für gewerbliche Flüge ist eine Genehmigung erforderlich. Eine solche Genehmigung kann sowohl von Ausländern als auch von Einheimischen beantragt werden, wobei ausländische Besucher die Genehmigung vor der Einreise in das Land bei der Zivilluftfahrtbehörde beantragen müssen. Die Kosten für eine kommerzielle Lizenz betragen ca. 50 Dollar und für eine Hobby-Lizenz 25 Dollar. Die Lizenz ist ein Jahr gültig und kann bei der Zivilluftfahrtbehörde beantragt werden. Nicht-Staatsangehörige oder Nicht-Einwohner, die eine Drohne nach Botswana bringen und dort fliegen möchten, müssen dies mindestens 7 Tage vor dem geplanten Flug bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragen.

Auf einer Botswana Rundreise über 14 Tage als Selbstfahrer können Sie die faszinierenden Landschaften und die artenreiche Tierwelt dieses einmaligen Landes ganz flexibel erkunden. Genießen Sie die Freiheit, die Natur in Ihrem eigenen Tempo zu entdecken.

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in Botswana

Das Fliegen einer Drohne in Botswana unterliegt strengen Vorschriften, die von der Civil Aviation Authority of Botswana (CAAB) festgelegt wurden. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb im Luftraum zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Regeln, die Drohnenpiloten in Botswana beachten müssen:

Registrierung und Sichtverbindung

  • Registrierung: Alle Drohnen müssen bei der CAAB registriert sein. Dies ist der erste Schritt, um eine Drohne in Botswana legal zu fliegen.
  • Sichtverbindung: Drohnenpiloten müssen während des Fluges eine direkte Sichtverbindung zu ihrer Drohne aufrechterhalten. Dies bedeutet, dass die Drohne stets in Sichtweite des Piloten bleiben muss.

Höhen- und Entfernungsbeschränkungen

  1. Flughöhe: Drohnen dürfen bis zu einer Höhe von 400 Fuß (ca. 121 Meter) über dem Boden geflogen werden.
  2. Flugreichweite: Drohnen dürfen nicht weiter als 500 Meter (ca. 1.640 Fuß) vom Piloten entfernt geflogen werden.

Flugbeschränkungen und Altersanforderungen

  • Flughäfen: Drohnen dürfen nicht in einem Umkreis von 3 Kilometern (ca. 2 Meilen) um einen Flughafen oder ein Flugfeld fliegen.
  • Mindestalter: Drohnenpiloten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Nachtflüge: Drohnen dürfen nicht in der Nacht geflogen werden.
  • Vorfahrt: Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen den Vortritt lassen.

Betriebsvorschriften und Dokumentation

  • Anzahl der Drohnen: Drohnenpiloten dürfen nicht mehr als eine Drohne gleichzeitig fliegen.
  • Nutzungsbescheinigung: Jeder Antrag auf Drohnenflüge wird bei der CAAB registriert, und eine nummerierte Nutzungsbescheinigung wird nach Zahlung einer Gebühr gemäß Vorschrift 20 ausgestellt. Diese Bescheinigung enthält den Namen, die Kontaktinformationen und die Anschrift des Betreibers sowie des Unternehmens, falls es gewerblich genutzt wird.
  • Dokumentation: Beim Betrieb einer Drohne (RPA – Remotely Piloted Aircraft) muss der Betreiber seine Bescheinigung zur Einsicht bereithalten. Der Betreiber muss der Behörde auf Anfrage die Drohne zur Inspektion oder Prüfung sowie alle zugehörigen Dokumente oder Aufzeichnungen zur Verfügung stellen.
  • Genehmigung für Verkauf/Verleih: Die Drohne darf nicht ohne Genehmigung der Behörde verliehen, verkauft oder verleast werden.

Staatsbürgerschaft und AIP

  • Staatsbürgerschaft: Der Betreiber muss Staatsbürger der Republik Botswana sein oder seinen Wohnsitz in der Republik Botswana haben.
  • AIP und Vorschriften: Der Betreiber erhält auf eigene Kosten einen Aeronautical Information Publication (AIP) und ein Exemplar der geltenden Vorschriften.

Das Einhalten dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit im Luftraum Botswanas zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch die Berücksichtigung dieser Regeln können Drohnenpiloten sicherstellen, dass ihre Flüge legal und sicher sind. Es ist ratsam, sich vor dem Flug über alle geltenden Vorschriften zu informieren und die notwendigen Genehmigungen einzuholen, um ein reibungsloses Drohnenflug-Erlebnis in Botswana zu gewährleisten.

Allgemeine Regeln für den Betrieb einer Drohne in Botswana

Botswana hat klare Vorschriften für den Betrieb von Drohnen (Remotely Piloted Aircraft – RPA) festgelegt, um die Sicherheit und Ordnung im Luftraum zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten allgemeinen Regeln, die Drohnenbetreiber in Botswana beachten müssen:

Anwesenheit des Betreibers

  • Anwesenheitspflicht: Die Drohne darf nur in Anwesenheit des Betreibers geflogen werden. Dies stellt sicher, dass der Betreiber jederzeit die Kontrolle über die Drohne hat.

Sichtkontakt und Flugbeschränkungen

  • Sichtkontakt (VLOS): Der Bediener muss jederzeit Sichtkontakt (Visual Line of Sight – VLOS) mit der Drohne halten. Flüge außerhalb der Sichtlinie (Beyond Visual Line of Sight – BVLOS) sind nur mit Sondergenehmigung erlaubt und dürfen nur mit Hilfe von Korrekturlinsen durchgeführt werden.
  • Höhen- und Entfernungsbegrenzungen: Drohnen müssen stets unterhalb von 400 Fuß (ca. 0,12 km) über Grund (Above Ground Level – AGL) geflogen werden und dürfen nicht weiter als 500 Meter vom Bediener entfernt sein, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung für BVLOS-Flüge vor.

Sichtbeobachter und Mehrfachbetrieb

  • Sichtbeobachter (VO): Der Luftfahrtunternehmer kann einen Sichtbeobachter (Visual Observer – VO) einsetzen, um den Betrieb zu unterstützen.
  • Einzeldrohnenbetrieb: Weder der Betreiber noch der VO dürfen mehr als eine Drohne gleichzeitig fliegen. Dies dient der Konzentration und Sicherheit im Betrieb.

Grenzüberschreitungen und Dokumentation

  • Grenzüberschreitungen: Drohnen, die in Botswana registriert sind, dürfen keine internationalen Grenzen überschreiten. Dies verhindert potenzielle rechtliche und sicherheitstechnische Probleme.
  • Dokumentationspflicht: Niemand darf eine Drohne betreiben, ohne im Besitz der von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheinigung und des Benutzerhandbuchs für jede betriebene Drohne zu sein.

Altersanforderungen

  • Mindestalter: Der Bediener muss mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Drohne in Botswana betreiben zu dürfen. Diese Regel stellt sicher, dass nur verantwortungsbewusste und rechtlich volljährige Personen Drohnen fliegen.

Das Befolgen dieser Regeln ist entscheidend, um die Sicherheit im Luftraum Botswanas zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch die Einhaltung der Vorschriften können Drohnenbetreiber sicherstellen, dass ihre Flüge legal und sicher sind, während sie die atemberaubende Landschaft und Tierwelt Botswanas genießen.

Drohnen auf Safari in Botswana: Eingeschränkte Betriebsbereiche

Das Fliegen einer Drohne auf Safari in Botswana bietet die Möglichkeit, atemberaubende Landschaften und Wildtiere aus einer einzigartigen Perspektive zu erleben. Allerdings gibt es strenge Vorschriften, um die Sicherheit und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten eingeschränkten Betriebsbereiche für Drohnenflüge in Botswana:

1. Kontrollierter Luftraum

Drohnen dürfen im gesamten kontrollierten Luftraum nur mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Flugsicherungsbehörde betrieben werden. Selbst mit Genehmigung ist eine Zwei-Wege-Kommunikation mit der Behörde während des Fluges zwingend erforderlich.

2. Unbemannte Flugplätze

Innerhalb eines Radius von 3 Kilometern um einen unbemannten Flugplatz dürfen Drohnen nur fliegen, wenn der Betreiber die Frequenz des unbemannten Flugplatzes von 125,5 MHz überwachen kann.

3. Nationalparks und Schutzgebiete

Drohnenflüge sind in allen nationalen Wildparks und Schutzgebieten für Wildtiere strikt verboten. Diese Regelung schützt die Tierwelt vor Störungen und Belästigungen.

4. Touristeneinrichtungen

Über touristischen Einrichtungen wie Hotels, Lodges und Campingplätzen ist das Fliegen von Drohnen nicht gestattet, um die Privatsphäre der Gäste zu schützen und Störungen zu vermeiden.

5. Wildtiere

Drohnen dürfen nicht über wild lebenden Tieren geflogen werden, wenn dies zu Störungen führen könnte. Der Schutz der Tiere hat oberste Priorität, und Drohnenflüge dürfen nicht deren natürliche Verhaltensweisen beeinträchtigen.

6. Stromleitungen

Ein seitlicher Abstand von mindestens 200 Metern zu Stromleitungen muss eingehalten werden, um Gefahren durch elektromagnetische Interferenzen und mögliche Kollisionen zu vermeiden.

7. Internationale Grenzen

Kein in Botswana registriertes Drohnenfluggerät (RPA) darf eine internationale Grenze überfliegen. Diese Regel dient der Wahrung der nationalen Sicherheit und der Einhaltung internationaler Abkommen.

8. Verbotene und eingeschränkte Lufträume

Alle in der Aeronautical Information Publication (AIP) aufgeführten verbotenen und eingeschränkten Lufträume müssen beachtet werden. Diese Publikation enthält detaillierte Informationen über Flugbeschränkungsgebiete.

9. Öffentliche Hauptverkehrsstraßen

Starts, Landungen oder Flüge über öffentlichen Hauptverkehrsstraßen sind verboten, um Verkehrsstörungen und Unfälle zu vermeiden.

10. Fließender Fahrzeugverkehr

Drohnenflüge über fließendem Fahrzeugverkehr sind nicht gestattet, um das Risiko von Kollisionen und Unfällen zu minimieren.

11. Sensible Einrichtungen

Ein Drohnenflug in der Nähe oder über einem Gefängnis, einer Polizeistation, einem Tatort, einem Gericht oder einer Regierungseinrichtung, einschließlich militärischer und Sicherheitseinrichtungen, ist untersagt.

12. Privatgrundstücke

Über Privatgrundstücken dürfen Drohnen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers geflogen werden. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und der Einhaltung der Eigentumsrechte.

13. Bebaute Gebiete

Das Fliegen von Drohnen über bebauten Gebieten ist generell verboten, um die Sicherheit der Bewohner und Strukturen zu gewährleisten.

14. Öffentliche Versammlungen

Drohnen dürfen nicht über öffentlichen Versammlungen oder in einer Weise geflogen werden, die im Falle eines Ausfalls zu Verletzungen von Personen oder Schäden an Eigentum führen könnte.

15. Sondergenehmigungen

Für Luftarbeiten, die das Überfliegen eines der oben genannten Gebiete erfordern, muss eine Sondergenehmigung bei der CAAB oder der zuständigen Behörde schriftlich beantragt werden.

Botswana ist ein wunderschönes Land mit vielen Naturschätzen, die sich perfekt für Drohnenfotografie eignen. Die strengen Vorschriften für Drohnenflüge dienen dem Schutz der Natur, der Tierwelt und der Menschen. Durch die Einhaltung dieser Regeln können Drohnenpiloten sicherstellen, dass ihre Flüge legal und sicher sind, und gleichzeitig die atemberaubende Schönheit Botswanas respektieren und bewahren.

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