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Drohnen in Kenia: Wichtige Vorschriften und Bestimmungen für Drohnenpiloten

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Laut der Kenya Civil Aviation Authority (KCAA) ist das Fliegen einer Drohne in Kenia legal. Es gibt jedoch spezifische Vorschriften, die Drohnenpiloten beachten müssen, um die Sicherheit und Ordnung im Luftraum zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Regeln für den Betrieb von Drohnen in Kenia:

Kategorien der Drohnenflüge

  • Kategorie A: Geringes Risiko (bis 25 Kilogramm). Für diese Kategorie sind nur die Registrierung, eine einfache Genehmigung und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsabstände erforderlich.
  • Kategorie B: Mittleres, normales Risiko. Für diese Flüge ist eine Remote Pilot Licence (RPL) notwendig.
  • Kategorie C: Hohes Risiko. Auch hier ist eine Remote Pilot Licence (RPL) erforderlich.

Betriebsbedingungen" class="h2in">Sicherheitsabstände und Betriebsbedingungen

  1. Abstand zu Menschen und Objekten: Drohnenpiloten müssen einen Abstand von 50 Metern zu Menschen, Tieren, Fahrzeugen, Schiffen, öffentlichen Straßen, Gebäuden und anderen Anlagen einhalten.
  2. Abstand zu Flugplätzen: Ein Sicherheitsabstand von 10 Kilometern muss zu Flugplätzen der Kategorien C, D, E und F eingehalten werden. Für Flugplätze der Kategorien A und B beträgt der Mindestabstand 7 Kilometer.

Betriebsbedingungen

  • Sichtweite und Wetterbedingungen: Drohnenflüge dürfen nur innerhalb der Sichtweite (VLOS) und bei guten Wetterbedingungen stattfinden.
  • Nachtflüge: Diese sind nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt.
  • Privatgrundstücke: Flüge über Privatgrundstücke sind ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht gestattet.
  • Sicherheitseinrichtungen: Es ist verboten, über Sicherheitseinrichtungen wie Polizeistationen, Armeestützpunkten und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen zu fliegen.
  • Internationale Grenzen: Das Überqueren internationaler Grenzen mit Drohnen ist untersagt.

Alkohol- und Drogeneinfluss

  1. Alkoholkonsum: Drohnenpiloten dürfen weniger als 8 Stunden vor dem Flug keinen Alkohol zu sich genommen haben. Das zulässige Limit liegt bei 0,04 Gramm Alkohol pro 100 Milliliter Blut.
  2. Drogen und andere Substanzen: Das Fliegen unter dem Einfluss von Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen ist nicht erlaubt.

Import, Export und Übertragung von Drohnen

  1. Genehmigung für Import/Export: Der Import oder Export von Drohnen ist nur mit Genehmigung der KCAA erlaubt.
  2. Eigentumsübertragung: Eine Person darf das Eigentum an einer Drohne nicht ohne die Genehmigung der KCAA übertragen.

Registrierung und Betriebsgenehmigungen

  1. Registrierungspflicht: Drohnenbetreiber müssen ihre Drohne bei der KCAA registrieren lassen und eine Registrierungsbescheinigung erhalten.
  2. Betriebskategorien: Alle Drohneneinsätze müssen unter einer bestimmten Betriebskategorie auf der Grundlage von Risikofaktoren durchgeführt werden.
  3. Kommerzielle Nutzung: Für den kommerziellen Drohnenbetrieb muss der Pilot bei der KCAA ein Remote Aircraft Operators Certificate (ROC) beantragen.

Flugbeschränkungen und Sicherheitsabstände

Höhen- und Entfernungsbeschränkungen

Drohnen dürfen nicht höher als 400 Fuß (ca. 122 Meter) über dem Boden fliegen und müssen einen Abstand von mindestens 50 Metern (ca. 164 Fuß) zu Personen, Schiffen oder Fahrzeugen einhalten, die nicht Teil des Betriebs sind.

Wetterbedingungen und Nachtflüge

Ein Pilot darf eine Drohne nicht bei nicht sichtbaren Wetterbedingungen oder in der Nacht fliegen, es sei denn, er hat eine Genehmigung der Behörde.

Öffentliche Straßen

Niemand darf ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem über einer öffentlichen Straße oder entlang einer öffentlichen Straße in einem Abstand von weniger als 50 Metern (ca. 164 Fuß) betreiben. Eine öffentliche Straße darf nicht als Lande- oder Startplatz für eine Drohne genutzt werden.

Abstand zu Flughäfen

Der Betrieb einer Drohne innerhalb von 10 Kilometern (ca. 6,2 Meilen) vom Flughafenbezugspunkt für Flughäfen der C-, D-, E- und F-Codes ist ohne Genehmigung verboten. Für Flughäfen der Codes A und B beträgt der Mindestabstand 7 Kilometer (ca. 4,3 Meilen).

Kategorie A Drohnen

  • Sichtlinienbetrieb (VLOS): Drohnen dürfen nur innerhalb der Sichtlinie geflogen werden.
  • Höhenbeschränkung: Maximale Flughöhe beträgt 400 Fuß über dem Boden.
  • Abstand zu Personen und Objekten: Ein seitlicher Abstand von 50 Metern zu Personen, Gebäuden oder Objekten, die nicht zum Betrieb gehören, muss eingehalten werden.
  • Gewicht: Drohnen dieser Kategorie dürfen maximal 25 kg wiegen, einschließlich zusätzlicher Nutzlasten.
  • Luftraum: Der Betrieb ist auf abgetrennte Lufträume beschränkt. Verbotene, eingeschränkte oder gefährliche Zonen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde überflogen werden.
  • Zertifizierung: Betreiber müssen im Besitz eines von der Behörde ausgestellten Zertifikats sein.

Kategorie B Drohnen

  • Erweiterte Sichtlinie (EVLOS): Drohnen werden weiterhin innerhalb der Sichtlinie geflogen, einschließlich der erweiterten Sichtlinie, wobei die Parameter von der Behörde festgelegt werden.
  • Luftraum: Der Betrieb kann in nicht getrennten Lufträumen stattfinden, kontrollierte Lufträume müssen jedoch gemieden werden.
  • Sicherheitsausrüstung: Drohnen müssen mit der erforderlichen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein.
  • Zertifizierung: Wie bei Kategorie A müssen die Betreiber im Besitz einer von der Behörde ausgestellten gültigen Lizenz sein.

Kategorie C Drohnen

  • Betriebsflexibilität: Drohnen können in jedem Luftraum eingesetzt werden, der nicht als Sperrgebiet, eingeschränktes Gebiet oder Gefahrengebiet eingestuft ist.
  • Flugsicherung: Der Betrieb erfolgt unter der Leitung der Flugsicherung.
  • Außerhalb der Sichtlinie (BVLOS): Drohnen können auch außerhalb der Sichtlinie geflogen werden, wenn sie die erforderlichen Fähigkeiten besitzen und von entsprechend qualifiziertem Personal gesteuert werden.
  • Lufttüchtigkeitszeugnis: Drohnen dieser Kategorie müssen ein Lufttüchtigkeitszeugnis der Behörde erhalten, basierend auf der Musterzulassung des Konstruktions-/Herstellungsstaats.
  • Lizenz: Betreiber müssen im Besitz einer gültigen Lizenz mit den entsprechenden Berechtigungen für die Art des betriebenen UAS sein.

Registrierungspflicht für Drohnen

Alle Verbraucherdrohnen, z.B. von Unternehmen wie DJI, Autel und Skydio, fallen unter Kategorie A und müssen daher bei der KCAA registriert werden. Die in einigen Ländern geltende Gewichtsgrenze von unter 250 Gramm gilt in Kenia nicht.

  • Mindestalter: Ein kenianischer Staatsbürger oder Einwohner muss mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Drohne besitzen und betreiben zu dürfen.
  • Genehmigung für Import/Export: Der Import oder Export von Drohnen ist nur mit Genehmigung der KCAA erlaubt.
  • Eigentumsübertragung: Eine Person darf das Eigentum an einer Drohne nicht ohne die Genehmigung der KCAA übertragen.
  • Registrierungspflicht: Drohnenbetreiber müssen ihre Drohne bei der KCAA registrieren lassen und eine Registrierungsbescheinigung erhalten.
  • Flughöhe und Abstand: Drohnen dürfen nicht höher als 400 Fuß AGL fliegen und müssen einen Abstand von mindestens 50 Metern zu Personen, Schiffen oder Fahrzeugen einhalten, die nicht Teil des Betriebs sind.
  • Wetterbedingungen und Nachtflüge: Ein Pilot darf eine Drohne nicht bei nicht sichtbaren Wetterbedingungen oder in der Nacht fliegen, es sei denn, er hat eine Genehmigung der Behörde.
  • Öffentliche Straßen: Niemand darf ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem über einer öffentlichen Straße oder entlang einer öffentlichen Straße in einem Abstand von weniger als 50 Metern betreiben. Eine öffentliche Straße darf nicht als Lande- oder Startplatz für eine Drohne genutzt werden.
  • Abstand zu Flughäfen: Der Betrieb einer Drohne innerhalb von 10 Kilometern vom Flughafenbezugspunkt für Flughäfen der C-, D-, E- und F-Codes ist ohne Genehmigung verboten. Für Flughäfen der Codes A und B beträgt der Mindestabstand 7 Kilometer.

Die Einhaltung der Drohnenbestimmungen in Kenia ist entscheidend, um legale und sichere Drohnenflüge zu gewährleisten. Durch die Kenntnis und Beachtung dieser Vorschriften können Drohnenpiloten die atemberaubende Landschaft und Tierwelt Kenias genießen, ohne gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

Einfuhr einer Drohne nach Kenia

Die Einfuhr von Drohnen nach Kenia unterliegt bestimmten Anforderungen, die von der Kenya Civil Aviation Authority (KCAA) festgelegt wurden, um die Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsstandards sicherzustellen. Ohne die entsprechende Genehmigung ist die Einfuhr von Drohnen oder deren Komponenten streng verboten.

Antrag auf Einfuhrgenehmigung

Um eine Genehmigung zur Einfuhr einer Drohne zu erhalten, müssen Antragsteller ein strukturiertes Verfahren durchlaufen, das von der KCAA vorgegeben wird. Die Anträge auf Einfuhr müssen online über das RPAS Operations Management System-Portal der KCAA eingereicht werden, zusammen mit der Zahlung der erforderlichen Gebühr.

Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen des Antragsverfahrens sind mehrere wichtige Dokumente vorzulegen, darunter:

  • Ausweispapiere: Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Ein aktuelles Führungszeugnis zur Bestätigung der Unbescholtenheit des Antragstellers.
  • Unternehmensregistrierung: Falls zutreffend, Dokumente zur Registrierung des Unternehmens.
  • Foto der Drohne: Ein aktuelles Foto der Drohne, um die Überprüfung zu erleichtern.

Prüf- und Genehmigungsverfahren

Nach Einreichung des Antrags und der erforderlichen Dokumente führt die KCAA in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Regierungsstellen eine gründliche Prüfung und ein Due-Diligence-Verfahren durch. Die Genehmigung zur Einfuhr wird erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Prüfverfahrens erteilt. Anschließend stellt die Behörde eine Einfuhrgenehmigung aus.

Diese strenge Vorgehensweise stellt sicher, dass alle importierten Drohnen die in Kenia geltenden Normen und Vorschriften für den Betrieb erfüllen.

Befristete Genehmigungen für die Einfuhr von Drohnen nach Kenia

Befristete Genehmigungen für die Einfuhr von Drohnen nach Kenia sind erforderlich, unabhängig davon, ob die Drohne für private oder kommerzielle Zwecke genutzt wird. Diese Genehmigungen unterliegen spezifischen Richtlinien, die von der Kenya Civil Aviation Authority (KCAA) festgelegt wurden.

Private Nutzung

Für die private Nutzung von Drohnen, die nach Kenia eingeführt werden, gelten besondere Bestimmungen:

  • Verwendungszweck: Drohnen, die für den privaten Gebrauch eingeführt werden, dürfen nicht für Aktivitäten verwendet werden, die auf finanziellen Gewinn abzielen, wie beispielsweise die Erstellung von Inhalten für kommerzielle Zwecke.
  • Antragsverfahren: Besitzer, die eine vorübergehende Einfuhr anstreben, müssen bei der Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser Antrag muss von einem registrierten Inhaber eines Fernbedienungszertifikats eingereicht werden.
  • Erforderliche Unterlagen: Der Antrag muss Ausweispapiere, Angaben zur Drohne, gegebenenfalls ein gültiges Visum und die geplanten Einsatzgebiete enthalten.
  • Aufenthaltsdauer: Nach Erteilung der Genehmigung muss die Drohne für die in der befristeten Einfuhrgenehmigung angegebene Dauer im Land verbleiben. Die Behörde muss bei der Ausfuhr der Drohne benachrichtigt werden.

Kommerzielle Nutzung

Für die kommerzielle Nutzung gelten ebenfalls spezifische Vorschriften:

  • Genehmigungspflicht: Für den Betrieb einer Drohne in Kenia zu kommerziellen Zwecken ist eine Genehmigung der Behörde erforderlich.
  • Kurzzeitgenehmigungen: Antragsteller können eine Kurzzeitgenehmigung für einen Zeitraum von höchstens dreißig Tagen beantragen, die einmal verlängert werden kann.
  • Bedingungen und Auflagen: Die Behörde kann Bedingungen und Auflagen festlegen, die sie zum Schutz des öffentlichen Interesses und der kenianischen Betreiber für notwendig erachtet.
  • Antragsverfahren: Anträge auf Drohnenregistrierung werden online über die dafür vorgesehene Plattform eingereicht.
  • Erforderliche Unterlagen: Der Antrag muss verschiedene Dokumente enthalten, darunter Ausweispapiere, Fotos der Drohne, Sicherheitsunterlagen und eine Haftpflichtversicherung.
  • Prüfungs- und Bewertungsverfahren: Nach dem Prüfungs- und Bewertungsverfahren wird die Genehmigung bei Erfolg erteilt.

Diese strengen Verfahren stellen sicher, dass alle importierten Drohnen den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen, um die Sicherheit im Luftraum und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Kenia zu gewährleisten.

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